Nutzungsszenarien Open WebUI – Anlage 1
Stand: 02.07.2026
Diese Anlage konkretisiert die zulässigen Standardanwendungen des von der UFR bereitgestellten KI-Systems Open WebUI in Lehre, Forschung und Verwaltung. Sie dient der rechtssicheren Einordnung typischer Nutzungsszenarien und soll Nutzerinnen und Nutzern eine nachvollziehbare Orientierung bieten.
Die aufgeführten Szenarien sind nicht abschließend. Andere Anwendungsfälle sind zulässig, sofern sie den Nutzungsbedingungen von Open WebUI, der KI-Richtlinie der UFR sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (insbesondere DSGVO, LDSG BW, LHG BW, KI-VO) entsprechen und kein erhöhter Risikofall vorliegt.
Legende
Übersicht
A. Lehre
B. Forschung
- ✅⚠️ B1 – Datenanalyse oder Metastudie
- ✅ B2 – Erstellung von Programmcode und IDE-Einbindung
- ✅ B3 – Zusammenfassen von wissenschaftlichen Texten und semantische Auswertung
- ✅ B4 – Erstellen von Antragstexten
- ✅⚠️ B5 – Erstellen von Abbildungen und Infografiken
- ✅⚠️ B6 – Lokalisieren von Mustern auf Bildern und Beschreiben von Objekten
- ✅⚠️ B7 – Transkribieren von Tonaufzeichnungen
C. Verwaltung
- ✅ C1 – Übersetzungen mit kontrolliertem Vokabular
- ✅⚠️ C2 – Beratungsbot für Projekte bzw. Fachbereiche
- ✅ C3 – Formulieren von E-Mails
- ✅ C4 – Redaktionelle Überarbeitung von Texten bzw. Protokollen
- ✅ C4 – Analyse und Überarbeitung von Antragstexten
- ✅ C5 – Erstellung von Prozess- und Projektplänen und Timelines
- ✅ C6 – Optimierung von Konzepten, Texten
- ✅ C7 – Erstellen oder Bearbeiten von Grußworten
- ✅ C8 – Ansprechpartner und organisationale Auskunft
- ✅ C9 – Datenauswertung
- ✅⚠️ C10 – Gemeinsame Nutzung von Dokumenten, Modellen und Skills
A. Lehre
A1 – Erstellung eines Unterrichtskonzeptes ✅ Zulässig
Beschreibung: Lehrende setzen OpenWebUI zur didaktischen Unterstützung bei der Planung, Strukturierung und Weiterentwicklung von Lehrveranstaltungen ein. Dies umfasst insbesondere die Entwicklung von Lernzielen, Seminar- und Vorlesungsplänen, Diskussionsfragen, Fallbeispielen, Übungsformaten oder didaktischen Konzepten. Das KI-System kann dabei helfen, Inhalte zu strukturieren, alternative Vermittlungsansätze vorzuschlagen oder bestehende Materialien sprachlich zu optimieren. Die fachliche Bewertung, Auswahl und endgültige Ausgestaltung verbleibt stets bei der lehrenden Person.
| Zulässigkeit | ✅ Zulässig als unterstützende Nutzung gemäß § 4 KI-Richtlinie. |
|---|---|
| Personenbezug | Regelmäßig nicht erforderlich. Personenbezogene Daten von Studierenden oder Dritten sollen nicht eingegeben werden. |
| Modellbeschränkung | Alle von der UFR freigegebenen Modelle. |
| Urheberrecht | Es dürfen ausschließlich eigene oder rechtmäßig lizenzierte Inhalte verwendet werden. Gesetzliche Schrankenregelungen (z. B. § 60a UrhG) sind zu beachten. Generierte Inhalte sind auf mögliche urheberrechtliche Übernahmen zu prüfen. |
| Abstimmung erforderlich | Nein. |
A2 – Studentische Lernprojekte (z. B. Analyse linguistischer oder sozialwissenschaftlicher Daten) ✅ Zulässig ⚠️ Bei besonderen personenbezogenen Daten
Beschreibung: Studierende nutzen OpenWebUI im Rahmen von Lehrveranstaltungen zur Analyse bereitgestellter Datensätze. Dies kann etwa die Auswertung sprachlicher Strukturen, die inhaltliche Kategorisierung von Texten, die Mustererkennung in Interviewtranskripten oder die explorative Analyse kleinerer Datensätze umfassen. Die LLMs in OpenWebUI dienen hierbei als methodisches Hilfsmittel zur Unterstützung des Erkenntnisprozesses. Die wissenschaftliche Einordnung und Interpretation erfolgt durch die Studierenden selbst.
| Zulässigkeit | ✅ Zulässig Grundsätzlich zulässig im Rahmen der Lehrveranstaltung. |
|---|---|
| Personenbezug | Werden personenbezogene Daten verarbeitet, ist eine Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO erforderlich, z. B.:
|
| Modellbeschränkung | Bei personenbezogenen Daten sind bevorzugt lokal betriebene Modelle zu verwenden. |
| Urheberrecht | Datensätze dürfen nur verarbeitet werden, wenn entsprechende Nutzungsrechte bestehen oder die Nutzung gesetzlich zulässig ist. |
| Abstimmung erforderlich | ⚠️ Ja, bei besonderen personenbezogenen Daten. |
A3 – Generierung von Klausur- oder Übungsaufgaben ✅ Zulässig (Aufgabengenerierung) 🔴 Unzulässig (automatisierte Bewertung)
Beschreibung: Lehrende nutzen OpenWebUI zur Entwicklung von Aufgabenstellungen, Fallkonstellationen oder Multiple-Choice-Fragen. Das System kann zur Ideengenerierung, Strukturierung oder sprachlichen Überarbeitung eingesetzt werden. Die finale Auswahl und fachliche Prüfung erfolgt durch die Lehrperson.
| Zulässigkeit | ✅ Zulässig zur Vorbereitung von Prüfungen. 🔴 Unzulässig ist die anschließende automatisierte Bewertung oder Benotung von Prüfungsleistungen (§ 5 KI-Richtlinie; Art. 22 DSGVO). |
|---|---|
| Personenbezug | Nicht erforderlich bei reiner Aufgabengenerierung. |
| Modellbeschränkung | Freigegebene Modelle. |
| Urheberrecht | Aufgaben sind auf mögliche Übernahmen geschützter Inhalte zu prüfen. |
| Abstimmung erforderlich | Nein (bei reiner Aufgabengenerierung und Einhaltung der urheber- und lizenzrechtlichen Rahmenbedingungen). |
A4 – Erstellung eines materialgestützten Chatbots ✅ Zulässig
Beschreibung: Lehrende setzen Open WebUI zur didaktischen Unterstützung bei der Durchführung von Lehrveranstaltungen ein, indem eigene Modelle und Wissensbasen konfiguriert und über den Open WebUI API Key des Lehrenden in ILIAS eingebunden werden. Dies umfasst insbesondere die Entwicklung von materialgestützten Chatbots (RAG). Die Lehrperson lädt dazu in Open WebUI Hintergrundmaterialien wie wissenschaftliche Texte, ein Skript oder Vorlesungsfolien in eine Wissensbasis in Open WebUI hoch und konfiguriert ein Modell mit der Wissensbasis und einem Systemprompt. In ILIAS wird das Modell als Open WebUI dann in ein KI-Assistenten-Objekt durch Angabe des Modellnamens und des API Key des Nutzenden eingebunden und steht dann den Studierenden im jeweiligen Kurs zur Nutzung in ILIAS bereit.
| Zulässigkeit | ✅ Zulässig als unterstützende Nutzung gemäß § 4 KI-Richtlinie. |
|---|---|
| Personenbezug | Regelmäßig nicht erforderlich. Personenbezogene Daten von Studierenden oder Dritten sollen nicht eingegeben werden. |
| Modellbeschränkung | Alle freigegebenen Modelle. |
| Urheberrecht | Es dürfen ausschließlich eigene oder rechtmäßig lizenzierte Inhalte verwendet werden. Gesetzliche Schrankenregelungen (z. B. § 60a UrhG) sind zu beachten. Generierte Inhalte sind auf mögliche urheberrechtliche Übernahmen zu prüfen. |
| Abstimmung erforderlich | Nein. |
B. Forschung
B1 – Datenanalyse oder Metastudie ✅ Zulässig ⚠️ Bei besonderen personenbezogenen Daten
Beschreibung: Forschende nutzen OpenWebUI zur Analyse größerer Datensätze, zur Strukturierung von Literatursammlungen oder zur Identifikation von Mustern. Das System kann etwa Hypothesen generieren, Cluster vorschlagen oder Zusammenfassungen umfangreicher Studien erstellen. Die wissenschaftliche Bewertung und Validierung erfolgt durch die Forschenden selbst.
| Zulässigkeit | ✅ Zulässig als Forschungswerkzeug gemäß § 3 KI-Richtlinie. Der KI-Einsatz ist transparent zu dokumentieren. Abstimmungsbedarf besteht bei der beabsichtigten Verarbeitung von besonderen personenbezogenen Daten. |
|---|---|
| Personenbezug | Erforderlich ist bei Personenbezug eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO, regelmäßig:
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| Modellbeschränkung | Bei besonderen personenbezogenen Daten bevorzugt lokal betriebene Modelle. |
| Urheberrecht | Lizenzbedingungen von Datenbanken und Verlagen sind zu beachten. Die urheber- sowie die lizenzrechtlichen Rahmenbedingungen der Anbieter von Datenbanken und Fachinformationen (z. B. E-Books oder digitalen Zeitschriften) müssen eingehalten werden. |
| Abstimmung erforderlich | ⚠️ Ja, bei besonderen personenbezogenen Daten. |
B2 – Erstellung von Programmcode und IDE-Einbindung ✅ Zulässig
Beschreibung: Open WebUI wird zur Unterstützung bei der Entwicklung, Kommentierung oder Optimierung von Programmcode eingesetzt. Dies kann insbesondere bei datenwissenschaftlichen Projekten oder Softwareentwicklungen im Forschungskontext erfolgen. Die Nutzung von spezialisierten Coding-Modellen (z. B. ufr/coding-complex und ufr/coding-fast) in Entwicklungsumgebungen kann durch die Nutzenden unter Angabe des Modellnamens und des persönlichen Open WebUI API Keys erfolgen.
| Zulässigkeit | ✅ Zulässig als unterstützendes Werkzeug. |
|---|---|
| Personenbezug | Regelmäßig nicht erforderlich. |
| Modellbeschränkung | Freigegebene Modelle. |
| Urheberrecht | Open-Source-Lizenzbedingungen sind zu beachten. Generierter Code ist eigenständig zu prüfen. |
| Abstimmung erforderlich | Nein. |
B3 – Zusammenfassen von wissenschaftlichen Texten und semantische Auswertung ✅ Zulässig
Beschreibung: OpenWebUI wird zur Unterstützung bei der Sichtung von wissenschaftlichen Artikeln genutzt, um die Relevanz eines Artikels bzw. Textes für eine bestimmte Aufgabenstellung zu prüfen. Dabei wird der Text mittels einer semantischen Analyse mit Hilfe eines LLMs in Open WebUI untersucht.
| Zulässigkeit | ✅ Zulässig als unterstützendes Werkzeug. |
|---|---|
| Personenbezug | Regelmäßig nicht erforderlich. |
| Modellbeschränkung | Freigegebene Modelle. |
| Urheberrecht | Die urheber- sowie die lizenzrechtlichen Rahmenbedingungen der Anbieter von Datenbanken und Fachinformationen (z. B. E-Books oder digitalen Zeitschriften) müssen eingehalten werden. |
| Abstimmung erforderlich | Nein. |
B4 – Erstellen von Antragstexten ✅ Zulässig
Beschreibung: Wissenschaftler laden Antragstexte mit vorläufigen Ergebnissen hoch, um entsprechend der Vorgaben aus der Förderausschreibung, von Konferenzveranstaltern oder Drittmittelgebern Abstracts oder ganze Texte anzupassen bzw. zielgerichtetes Feedback zu erhalten. Hierzu sollten die Wissenschaftler zunächst evaluieren, welches Modell für ihr Fachgebiet die besten Ergebnisse bietet und dieses dann als eigenes Modell mit einem Systemprompt angepasst auf die Aufgabenstellung selbst vorkonfigurieren.
| Zulässigkeit | ✅ Zulässig als unterstützendes Werkzeug. |
|---|---|
| Personenbezug | Regelmäßig zulässig nach Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO i. V. m. § 12 LHG BW. |
| Modellbeschränkung | Es sollten vorzugsweise lokale Modelle verwendet werden. |
| Urheberrecht | Nicht relevant. |
| Abstimmung erforderlich | Nein. |
B5 – Erstellen von Abbildungen und Infografiken ✅ Zulässig ⚠️ Bei Bilddaten von Personen
Beschreibung: Forschende nutzen ein Bilderzeugungs- bzw. Bildverarbeitungs-Modell (z. B. Stable Diffusion basierte Modelle), um eine Infografik für ein Poster oder für eine Präsentation zu generieren. Dies geschieht entweder durch einen Bilderstellungsprompt oder durch Hochladen eines zu verändernden Ausgangsbildes.
| Zulässigkeit | ✅ Zulässig als unterstützendes Werkzeug, wenn keine personenbezogenen Bilddaten verarbeitet werden. |
|---|---|
| Personenbezug | Regelmäßig nicht erforderlich. |
| Modellbeschränkung | Es sind lokale Modelle zu nutzen. |
| Urheberrecht | Bildrechte und Lizenzierung des Ausgangsmaterials sind zu beachten. Soweit urheberrechtlich geschützte Bilder als Input verwendet werden, ist dies nur zulässig, soweit eine solche Verarbeitung lizenzvertraglich gestattet wurde bzw. urheberrechtlich zulässig ist. In Bezug auf den Output kann zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, dass das Modell versehentlich urheberrechtlich geschützte Bilder ausgibt. Dieses Risiko scheint jedoch vertretbar. |
| Abstimmung erforderlich | ⚠️ Ja, bei der Verarbeitung von Bilddaten von Personen ist eine Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten (DSB) notwendig. |
B6 – Lokalisieren von Mustern auf Bildern und Beschreiben von Objekten ✅ Zulässig ⚠️ Bei personenbezogenen Bilddaten
Beschreibung: Forschende nutzen ein Bildverarbeitungs-Modell (z. B. Vision-fähiges Modell), um Objekte, Muster etc. zu erkennen und zu markieren. Dies kann z. B. durch Erstellen von Bounding Boxes um die auf die Suchanfrage passenden Objekte als Koordinatenliste ausgegeben werden. Beispielsweise sollen auf einem Foto alle Personen mit Sonnenbrillen gefunden werden oder es sollen alle Bäume in Luftaufnahmen markiert werden, die bestimmte Marker einer Erkrankung zeigen. Die gefundenen Objekte oder Bildbereiche können optional durch das LLM beschrieben und klassifiziert werden. Beispiel hierfür wäre das Anfertigen von Bildbeschreibungen von Abbildungen (z. B. Kupferstichen) in antiquarischen Buchbeständen, um die Darstellung wissenschaftlich zugänglich und semantisch auffindbar zu machen.
| Zulässigkeit | ✅ Zulässig als unterstützendes Werkzeug. |
|---|---|
| Personenbezug | Verarbeitung von Abbildungen von Personen nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte und bei Vorliegen einer Rechtsgrundlage (z. B. mit Einwilligung der Betroffenen). |
| Modellbeschränkung | Es sind lokale Modelle zu nutzen. |
| Urheberrecht | Bildrechte und Lizenzierung des Ausgangsmaterials sind zu beachten. Soweit urheberrechtlich geschützte Bilder als Input verwendet werden, ist dies nur zulässig, soweit eine solche Verarbeitung lizenzvertraglich gestattet wurde. In Bezug auf den Output kann zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, dass das Modell versehentlich urheberrechtlich geschützte Bilder ausgibt. Dieses Risiko scheint jedoch vertretbar. |
| Abstimmung erforderlich | ⚠️ Ja, bei der Verarbeitung von personenbezogenen Bilddaten ist eine Abstimmung mit dem DSB notwendig. |
B7 – Transkribieren von Tonaufzeichnungen und Interviews ✅ Zulässig ⚠️ Bei Stimmaufnahmen von Dritten
Beschreibung: Forschende laden in Open WebUI eine Audiodatei mit gesprochenem Text bzw. einer Interviewaufzeichnung hoch und erhalten eine automatisiert erstellte Transkription des Gesprochenen, aktuell noch ohne Sprecher*innendiarisierung. Danach wird der transkribierte Text mit einem Modell entsprechend der Forschungsfragen aufbereitet, ausgewertet oder weiterverarbeitet. Die Wahrung und Klärung der Ethikrichtlinien im Zuge der KI-gestützten Verarbeitung von Interviewdaten obliegt den Forschenden selbst.
| Zulässigkeit | ✅ Zulässig als unterstützendes Werkzeug. |
|---|---|
| Personenbezug | Verarbeitung von Stimmaufzeichnungen von Personen nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte und mit Einwilligung der Betroffenen. |
| Modellbeschränkung | Es sind lokale Modelle zu nutzen. |
| Urheberrecht | Nutzungsrechte und Lizenzierung des Ausgangsmaterials sind zu beachten. Soweit urheberrechtlich geschützte Tonmaterialien als Input verwendet werden, ist dies nur zulässig, soweit eine solche Verarbeitung lizenzvertraglich gestattet wurde. |
| Abstimmung erforderlich | ⚠️ Ja, bei der Verarbeitung von Stimmaufnahmen von Dritten. |
C. Verwaltung
C1 – Übersetzungen mit kontrolliertem Vokabular ✅ Zulässig
Beschreibung: Die Abteilung HWKom muss regelmäßig schnell Übersetzungen von Webseitentexten erstellen. Hierfür erstellt sie eine Wissensdatenbank mit kontrolliertem Vokabular für die Übersetzung bestimmter Sachverhalte und kritische hochschulpolitische Themen. Sie erstellt dann ein eigenes Modell mit Hinweisen zur Gestaltung und zur Tonalität der Übersetzungen und bindet die Datenbank mit kontrolliertem Vokabular in die Chatfunktion ein, um die deutschsprachigen Originaltexte in die englische Übersetzung zu überführen.
| Zulässigkeit | ✅ Zulässig als unterstützendes Werkzeug. |
|---|---|
| Personenbezug | Regelmäßig zulässig nach Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO i. V. m. § 12 LHG BW. |
| Modellbeschränkung | Freigegebene Modelle. |
| Urheberrecht | Urheberrechte des Ausgangstextmaterials sind zu beachten. Soweit urheberrechtlich geschützte Texte als Input verwendet werden, ist dies nur zulässig, soweit eine solche Verarbeitung lizenzvertraglich gestattet wurde. |
| Abstimmung erforderlich | Nein. |
C2 – Beratungsbot für Projekte bzw. bestimmte Fachbereiche zur Einbindung in eine Homepage ✅ Zulässig ⚠️ Technische Abstimmung mit RZ
Beschreibung: Ein Fachbereich möchte einen Beratungsbot für die Beteiligten an einem Projekt erstellen, der ihnen dabei hilft, die Projektziele und Vorhaben methodisch und konzeptionell besser zu planen und umzusetzen. Dazu laden die Kolleg*innen eine Fülle von nützlichen Materialien und Ressourcen in eine Wissensdatenbank für den Chatbot hoch. Die Daten sind so aufbereitet, dass der Bot zielgerichtet sinnvolle methodische Hinweise und Vorschläge machen kann. Das eigens dafür konfigurierte Modell wird dann in Abstimmung mit dem KI-Team im Rechenzentrum über die API von OpenWebUI zur Verwendung auf der Homepage des Projektes in einer funktional passenden UI eingebettet, die hinter einer Login-Schranke mit IDM-Anbindung liegt.
| Zulässigkeit | ✅ Zulässig als unterstützendes Werkzeug. |
|---|---|
| Personenbezug | Regelmäßig zulässig nach Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO i. V. m. § 12 LHG BW. |
| Modellbeschränkung | Freigegebene Modelle. |
| Urheberrecht | Urheberrechte des Ausgangsmaterials sind zu beachten. Soweit urheberrechtlich geschützte Texte als Input verwendet werden, ist dies nur zulässig, soweit eine solche Verarbeitung lizenzvertraglich gestattet wurde. |
| Abstimmung erforderlich | ⚠️ Ja, technische Abstimmung mit dem RZ für die Einbettung in die Zielhomepage. |
C3 – Formulieren von E-Mails ✅ Zulässig
Beschreibung: Open WebUI unterstützt bei der sprachlichen Erstellung oder Optimierung einzelner dienstlicher E-Mails, etwa zur Strukturierung komplexer Sachverhalte oder zur Formulierung von Texten.
| Zulässigkeit | ✅ Zulässig als unterstützende Nutzung. 🔴 Nicht zulässig ist die automatisierte eigenständige Kommunikation ohne menschliche Kontrolle. |
|---|---|
| Personenbezug | Regelmäßig zulässig nach Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO i. V. m. § 12 LHG BW. Art. 22 DSGVO (automatisierte Entscheidung) ist zu beachten. |
| Modellbeschränkung | Es sind lokale Modelle zu nutzen. |
| Urheberrecht | Nicht relevant. |
| Abstimmung erforderlich | Grundsätzlich nein. |
C4 – Redaktionelle Überarbeitung von Texten bzw. Protokollen ✅ Zulässig
Beschreibung: Open WebUI unterstützt bei der sprachlichen Erstellung und Verarbeitung von Texten. Die Nutzer*in übergibt eine Liste mit Stichpunkten bzw. einen fragmentarischen Text an Open WebUI. Aus diesem Input wird ein Text erstellt bzw. überarbeitet. Im Falle der Überarbeitung eines Protokolls einer Sitzung werden ggf. Namen von Sitzungsteilnehmer*innen verarbeitet. Die abschließende Prüfung und Bewertung der überarbeiteten Inhalte obliegt der handelnden Person.
| Zulässigkeit | ✅ Zulässig als unterstützende Nutzung. |
|---|---|
| Personenbezug | Regelmäßig zulässig nach Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO i. V. m. § 12 LHG BW. |
| Modellbeschränkung | Es sind lokale Modelle zu nutzen. |
| Urheberrecht | Nicht relevant. |
| Abstimmung erforderlich | Grundsätzlich nein. |
C4 – Analyse und Überarbeitung von Antragstexten (gilt analog für B/Forschung) ✅ Zulässig
Beschreibung: Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit Zugang zu Antragstexten haben (z. B. Mitarbeitende von FRS, GDaPE, CDF und ZFT), laden einen oder mehrere solcher Texte ggf. zusammen mit Förderbedingungen in ein existierendes Modell und stellen diesem in der Folge Fragen dazu und lassen sich Verbesserungsvorschläge und strategische Hinweise ausgeben.
| Zulässigkeit | ✅ Zulässig als unterstützendes Werkzeug. |
|---|---|
| Personenbezug | Regelmäßig zulässig nach Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO i. V. m. § 12 LHG BW. |
| Modellbeschränkung | Es sollten vorzugsweise lokale Modelle verwendet werden. |
| Urheberrecht | Nicht relevant. |
| Abstimmung erforderlich | Nein. |
C5 – Erstellung von Prozess- und Projektplänen und Timelines ✅ Zulässig
Beschreibung: Personen, die zur Optimierung eines Prozesses im ersten Schritt Ziele, geplante Ergebnisse und rechtliche Vorgaben eingeben, um einen Prozessablauf erstellt zu bekommen oder zu optimieren. Als Hintergrunddaten könnten bspw. bewilligte Projektanträge oder bestehende Projektpläne hochgeladen werden. Im zweiten Schritt können dann mit abgesteckten Rahmenbedingungen entsprechende Projektpläne erstellt werden. Die Modelle können diese Pläne dann als textuell beschriebene GANTT-Diagramme oder Mind Maps (z. B. in Form der Mermaid-Syntax) ausgeben.
Eine sehr ähnliche Anwendung wäre die Zusammenstellung chronologischer Abläufe aus internen E-Mails oder Dokumenten, etwa zur Aufbereitung komplexer Verwaltungsvorgänge. Das System kann hierbei unterstützen, indem es Dokumente strukturiert und zeitlich einordnet.
| Zulässigkeit | ✅ Zulässig als unterstützendes Werkzeug. |
|---|---|
| Personenbezug | Regelmäßig zulässig nach Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO i. V. m. § 12 LHG BW. |
| Modellbeschränkung | Es sollten vorzugsweise lokale Modelle verwendet werden. |
| Urheberrecht | Nicht relevant. |
| Abstimmung erforderlich | Nein. |
C6 – Optimierung von Konzepten, Texten ✅ Zulässig
Beschreibung: Personen, die bei der Erstellung von Konzeptpapieren, Texten und Berichten die Rahmenbedingungen und Stichpunkte eingeben und darauf basierend Vorschläge erarbeiten lassen und/oder grundsätzlich Verbesserungsvorschläge anfragen.
| Zulässigkeit | ✅ Zulässig als unterstützendes Werkzeug. |
|---|---|
| Personenbezug | Regelmäßig nicht erforderlich. |
| Modellbeschränkung | Alle freigegebenen Modelle. |
| Urheberrecht | Nicht relevant. |
| Abstimmung erforderlich | Nein. |
C7 – Erstellen oder Bearbeiten von Grußworten ✅ Zulässig
Beschreibung: Referent*innen bearbeiten oder erstellen auf Basis von Vorlagen oder Stichpunkten Grußworte für ihre Vorgesetzten auf Deutsch und Englisch. Hierfür werden Word-Dateien oder Listen in Open WebUI hochgeladen und ggf. zu Skills verarbeitet, um die Eigenheiten und besonderen Bedürfnisse, Stil und Sprechweisen des jeweiligen Vorgesetzten einzubeziehen.
| Zulässigkeit | ✅ Zulässig als unterstützendes Werkzeug. |
|---|---|
| Personenbezug | Regelmäßig nicht erforderlich. |
| Modellbeschränkung | Alle freigegebenen Modelle. |
| Urheberrecht | Nicht relevant. |
| Abstimmung erforderlich | Nein. |
C8 – Ansprechpartner und organisationale Auskunft ✅ Zulässig
Beschreibung: Ein Modell in Open WebUI wird mit jeweils dem aktuellen GVP und ggf. weiteren, kuratierten Informationen gefüttert und kann Auskunft zu den richtigen Ansprechpersonen, z. B. E-Mail und Telefonnummer, geben.
| Zulässigkeit | ✅ Zulässig als unterstützendes Werkzeug. |
|---|---|
| Personenbezug | Regelmäßig zulässig nach Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO i. V. m. § 12 LHG BW. |
| Modellbeschränkung | Alle freigegebenen Modelle, vorzugsweise jedoch lokale Modelle. |
| Urheberrecht | Nicht relevant. |
| Abstimmung erforderlich | Nein. |
C9 – Datenauswertung ✅ Zulässig
Beschreibung: Eine Referent*in soll eine Datenauswertung erstellen (bspw. welchen Rang die Universität Freiburg in Europa bei der Vergabe von ERC-Grants hat). Datengrundlage sind beispielsweise unübersichtliche Excel-Dokumente und Tabellen. Ein speziell per Systemprompt konfiguriertes Modell bereitet diese Daten auf, wertet die Daten aus und erstellt in einem dialogischen Prozess mit Hilfe einer gewünschten Methode (ggf. Auswahl eines geeigneten Skills) eine strukturierte Analyse.
| Zulässigkeit | ✅ Zulässig als unterstützendes Werkzeug. |
|---|---|
| Personenbezug | Regelmäßig nicht erforderlich. |
| Modellbeschränkung | Alle freigegebenen Modelle. |
| Urheberrecht | Nicht relevant. |
| Abstimmung erforderlich | Nein. |
C10 – Gemeinsame Nutzung von Dokumenten, Modellen und Skills ✅ Zulässig ⚠️ Einrichtung über RZ
Beschreibung: Eine Gruppe von Mitarbeiter*innen einer Fachabteilung bzw. eines Lehrstuhls hat auf Antrag eine Arbeitsgruppe auf Open WebUI durch das Rechenzentrum erstellt bekommen. Dort werden eine gemeinsam genutzte Datenbasis im Arbeitsbereich „Wissen" und gemeinsam konfigurierte „Modelle" angelegt und für die Gruppenmitglieder zur Nutzung freigegeben. Des Weiteren können im Rahmen der Gruppe auch fachspezifische Skills erarbeitet und für die Gruppe geteilt werden. Eine systemweite Freigabe aus der Gruppe heraus ist nicht möglich. Der Zugang bzw. Zugriff auf die geteilten Wissensbasen und Modelle erfolgt ausschließlich über die definierte Nutzergruppe.
| Zulässigkeit | ✅ Zulässig als unterstützendes Werkzeug. |
|---|---|
| Personenbezug | Regelmäßig zulässig nach Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO i. V. m. § 12 LHG BW. |
| Modellbeschränkung | Alle freigegebenen Modelle. |
| Urheberrecht | Urheberrechte des Ausgangsmaterials sind zu beachten. Soweit urheberrechtlich geschützte Texte als Input verwendet werden, ist dies nur zulässig, soweit eine solche Verarbeitung lizenzvertraglich gestattet wurde. |
| Abstimmung erforderlich | ⚠️ Ja, die Einrichtung von Gruppen erfolgt auf Anfrage und nach Abstimmung durch das RZ. |
Diese Anlage wird als fortschreibbares Dokument geführt. Die Fortschreibung erfolgt durch die KI-Kommission. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Freigabe durch den Datenschutzbeauftragten sowie den Informationssicherheitsbeauftragten der Universität.