OpenWebUI – Kurzleitfaden

Kurzleitfaden – Anlage 2

Open WebUI – Was darf ich?

Dieser Leitfaden fasst die wichtigsten Regeln zur Nutzung von Open WebUI an der UFR zusammen. Maßgeblich sind die KI-Richtlinie sowie die Nutzungsbedingungen.

Ohne Abstimmung zulässig

(unterstützende Nutzung inkl. der Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO i. V. m. § 12 LHG BW)

Zulässig ist insbesondere:

  • Texte überarbeiten, zusammenfassen, strukturieren oder übersetzen
  • Gliederungen, Seminarpläne oder Projektplanungen erstellen
  • Anfertigen von Übersetzungen
  • Code-Vorschläge generieren / Einbindung von Coding-Modellen in eine IDE via API
  • Open-Access-Literatur analysieren
  • Dienstliche E-Mails im Einzelfall formulieren
  • Übungs- oder Klausuraufgaben vorbereiten (nicht bewerten!)
  • Datenauswertungen
  • Chatbots mit Hintergrundwissen erstellen
  • Erstellen von Abbildungen und Grafiken
  • Bildbeschreibungen / -analysen anfertigen (keine Personen abgebildet)

Voraussetzung:

  • Keine sensiblen Informationen oder besonderen personenbezogenen Daten
  • Kein Verstoß gegen Urheberrechte
  • Keine automatisierte Entscheidungsfindung
  • Ergebnisprüfung durch eine natürliche Person

⚠️ Nur nach Abstimmung mit KI-Ansprechperson

Vor Nutzung ist eine Abstimmung erforderlich, wenn insbesondere:

  • Verarbeitung besonderer personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) erfolgt
  • Personal- oder Bewerbungsverfahren berührt werden
  • Prüfungs- oder Zulassungsentscheidungen betroffen sind
  • Bilddaten von Personen mit einem Vision-Modell verarbeitet werden
  • eine dauerhafte technische Integration (API, Automatisierung) geplant ist
  • E-Mail- oder Dokumentensammlungen mit Personenbezug ausgewertet werden

Ansprechperson: KI-Ansprechperson des jeweiligen Bereichs (§ 9 KI-Richtlinie)

🔴 Unzulässig

Nicht erlaubt sind insbesondere:

  • Automatisierte Notenvergabe oder Prüfungsbewertung
  • Automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung (Art. 22 DSGVO)
  • Leistungs- oder Verhaltensüberwachung von Studierenden oder Beschäftigten
  • Eingabe von Zugangsdaten oder vertraulichen IT-Sicherheitsinformationen
  • Verarbeitung personenbezogener Daten ohne Rechtsgrundlage

Verantwortlichkeit

  • Sie bleiben verantwortlich für Eingaben und Ergebnisse.
  • Ergebnisse sind auf Fehler, Diskriminierung und Rechtsverletzungen zu prüfen.
  • KI-Nutzung in Prüfungen ist transparent zu kennzeichnen (§ 4 Abs. 6 KI-RL).
Im Zweifel: KI-Ansprechperson kontaktieren.
Stand: 02.07.2026
Dieser Kurzleitfaden wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Maßgeblich sind stets die aktuellen Nutzungsbedingungen und die KI-Richtlinie der UFR.